gt german telematics gesellschaft für telematikdienste mbH
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Impressum
Geschäftsführer: Sandeep Singh Jolly
HRB 78255B Amtsgericht Charlottenburg
Haftungshinweis
Die gt german telematics GmbH bemüht sich, auf dieser Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Die gt german telematics GmbH übernimmt
jedoch keine Gewährleistung, Garantie oder Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf dieser Website bereitgestellten Informationen.
Die gt german telematics GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen auf seiner Website vorzunehmen.
Vertragsbedingungen der german telematics gesellschaft für telematikdienste
mbH (im Folgenden als gt bezeichnet)
§ 1 Verbindlichkeit, Vertretungsmacht
Die hier festgelegten Bestimmungen gelten für alle Bestellungen des Käufers und
daraufhin geschlossenen Verträge zwischen dem Käufer und der gt. Etwaige
kollidierende Bestimmungen des Käufers oder sein Hinweis darauf, insbesondere in
Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Käufers sind und werden daher nicht
Vertragsbestandteil. Darüber hinausgehenden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen
des Käufers wird von gt schon jetzt widersprochen.
Angestellte von gt sind nicht befugt oder bevollmächtigt, mündliche oder schriftliche
Vereinbarungen zu treffen, die vom Inhalt dieser Bedingungen oder dem
Bestellformular abweichen. Davon ausgenommen ist der Geschäftsführer von gt. Im
Falle einer Verhinderung des Geschäftsführers wird dieser einen Vertreter
beauftragen.
§ 2 Kaufgegenstand
Kaufgegenstände sind der GT 900 BCS und das GT 90 mobil.
Der GT 900 BCS ist ein eHealth-Kartenterminal für den Praxisbetrieb und arbeitet
nach dem BCS Standard. Damit werden die Anforderungen der gematik und des BSI
(Stand 2009) erfüllt. Die GT 900 BCS sind förderfähig für den Basis-Rollout gemäß
der KV- und gematik-Bedingungen (jeweils zum Stand 2009) und für die SICCTPhase
upgradefähig.
Darüber hinaus erfüllt das Praxisterminal GT 900 BCS z. Zt. als einziges Gerät in
Deutschland mit seiner schnell und leicht zu desinfizierender Folientastatur zusätzlich
die Hygieneanforderungen im Praxis-/Klinikbetrieb.
Das GT 90 mobil ist ein mobiles Kartenterminal, das förderfähig für den Basis-Rollout
gemäß der KV- und gematik-Bedingungen (jeweils zum Stand 2009) ist. Es ist
vorgesehen für die Ausbaustufe 1+.
Änderungen der Geräte, die technisch oder wegen der Zulassungsanforderungen der
zuständigen Stellen notwendig werden, behält sich gt zur Sicherstellung der Qualität
und der Funktionsfähigkeit der Geräte vor.
Für die eHealth-Phase/SICCT-Phase (etwa 2012/2013) werden die GT 900 BCS die
Vorgaben der gematik auch für diese Phase erfüllen, wenn der Käufer das weitere
Produkt „Upgrade-Software SICCT-Phase“ von gt erwirbt oder mit gt einen
Servicevertrag abschließt und jeweils eine ordnungsgemäße Installation stattfindet.
§ 3 Bestellung, Annahme, Lieferung, Lieferfristen
Der Käufer bestellt bei gt unter Angabe der Stückzahl die Geräte verbindlich per Fax
unter Verwendung des im Internet vorgehaltenen und ausdruckbaren Formulars der gt.
An die Bestellung ist der Käufer für vier Wochen ab Zugang der Bestellung bei gt
gebunden. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn gt die Bestellung innerhalb dieser
Frist annimmt (Zugang der Annahmeerklärung beim Käufer).
Die gt wird die gekauften Geräte innerhalb der in der Annahmeerklärung genannten
Frist ausliefern. Diese verbindlich zugesagte Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt
richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch die Zulieferer von gt, es sei denn, gt
trifft an der unrichtigen oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung ein Verschulden.
Ein Versäumen der verbindlichen Lieferfrist, das auf höherer Gewalt, insb. Krieg und
Naturkatastrophen auch bei den Zulieferern beruht, hat gt nicht zu vertreten.
Ein Versäumen der verbindlichen Lieferfrist, das auf Streik, berechtigter Aussperrung
oder behördlichen Anordnungen auch bei Zulieferern von gt beruht, hat gt nicht zu
vertreten, es sei denn, der Hinderungsgrund wäre bei Vertragsschluss für gt erkennbar
oder bekannt gewesen.
Die gt wird in jedem Fall den Käufer unverzüglich nach Kenntniserlangung vom
Vorliegen eines solchen Hindernisses unterrichten. Die Lieferfrist verlängert sich in
solchen Fällen um die durch das Hindernis entstehende Verzögerungszeit.
Verzögert sich in solchen Fällen die Lieferung um mehr als 4 Wochen nach dem
verbindlichen Liefertermin, hat der Käufer das Recht vom Vertrag insoweit
zurückzutreten, als noch keine Lieferung erfolgt ist.
Die gt wird dann bereits erhaltene Überzahlungen unverzüglich zurückerstatten.
Eventuell bestehende gesetzliche Rücktrittsrechte des Käufers werden davon nicht
berührt.
Die gt ist zu Teillieferungen bzw. -leistungen jederzeit berechtigt.
§ 4 Preise, Zahlung, Erfüllungsort, Eigentumsvorbehalt
Die Preise bestimmen sich nach dem Bestellformular von gt.
Auf die Listenpreise fällt zudem die jeweils gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer an.
Der Preis ist zwei Wochen nach Vertragsschluss fällig, spätestens aber vor
Ablieferung der Ware zu zahlen. Nachnahmegebühren trägt der Käufer.
Der Käufer erwirbt die Geräte direkt ab Rampe Produktionswerk oder Abhollager.
Dies ist lediglich der Erfüllungsort; diese Regelung begründet keinen Gerichtsstand.
Wenn der Käufer es verlangt, kann die Kaufsache durch gt an einen anderen Ort
versandt werden. In der Bestellung des Käufers ist vorbehaltlich abweichender
Vereinbarung das Verlangen zu sehen, die Ware an den in der Bestellung angegebenen
Ort zu versenden. Die gt wird die Ware für den Transport versichern. Die Kosten von
Versand und Frachtversicherung trägt der Käufer. Transportschäden hat der Käufer bei
dem Transportunternehmer geltend zu machen.
Zur Sicherung der Kaufpreisforderung vereinbaren die Parteien, dass das Eigentum an
den verkauften Geräten bei gt verbleibt, bis der Kaufpreis vollständig gezahlt ist.
§ 5 Gewährleistung, Mitwirkungspflichten des Käufers
Für Mängelansprüche beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn (Ablieferung der Kaufsache).
Offensichtliche Mängel der Geräte hat der Käufer spätestens eine Woche nach
Ablieferung der gt per Fax, E-Mail oder Brief mitzuteilen. Bei Unterlassung der
rechtzeitigen Mitteilung kann der Käufer die entsprechenden Mängelrechte nicht mehr
geltend machen.
Der Käufer ist nicht berechtigt, die Geräte oder Teile davon zu bearbeiten oder zu
verändern. Bei der Geltendmachung von Mängelrechten hat der Käufer den
behaupteten Fehler genau zu beschreiben. Er muss seine Hard- und
Softwarekonfiguration angeben sowie die Programmnamen und Versionsnummern der
Software.
Im Gewährleistungsfall ist das von der gt vorgegebene RMA Formular zu verwenden.
Dieses erhält der Kunde auf Abruf kostenfrei. Bei Nichtverwendung dieses Formulars
und bei Nichteinhaltung der im RMA-Formular beschriebenen Vorgehensweise geht
die Verzögerung zu Lasten des Kunden. Bei Rücksendung beanstandeter Geräte hat
der Kunde den für gt wirtschaftlichsten Weg zu wählen. Die gt hat im Falle eines
Mangels das Recht, nach ihrer Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer
mangelfreien Sache vorzunehmen.
Das Recht, wegen eines Mangels die Minderung zu erklären, ist ausgeschlossen.
Für verschuldensabhängige Mängelansprüche gilt § 7.
Sofern die Prüfung durch gt ergibt, dass kein Mangel bei Gefahrübergang vorgelegen
hat und der Käufer dies bei Anwendung der im Verkehr gebotenen Sorgfalt hätte
erkennen können, insbesondere durch Ausübung seiner Mitwirkungspflichten, trägt
der Käufer die durch die unzutreffende Mängelrüge verursachten Kosten von gt. Für
diese Prüfung von gt wird nach Aufwand ein Stundensatz von 89,-- Euro pro Stunde
und Materialkosten jeweils zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer berechnet. Der
Käufer hat das Recht, nachzuweisen, ein solcher Aufwand sei gt nicht entstanden oder
wesentlich niedriger ausgefallen.
§ 6 Vorortbetreuung und Installationsvertrag
Die Vorortbetreuung der Geräte liegt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung
(Installationsoption) nicht im Pflichtenkreis der gt.
Wegen der Vielzahl der verwendeten Softwaresysteme und deren unterschiedlichem
Pflegestand bei den Käufern kann gt für den nötigen Aufwand für die Installation der
Geräte beim Käufer und deren Erfolg keine verbindlichen Zusagen machen. Der
Käufer verpflichtet sich, die Installation durch eine fachlich geeignete Person
vornehmen zu lassen.
Sofern im Bestellformular beantragt, gilt für die Installation der Geräte vor Ort
folgendes:
Die Bestellung ist unabhängig vom Abschluss des Kaufvertrages. An die Bestellung
ist der Käufer für vier Wochen ab Zugang der Bestellung bei gt gebunden. Der Vertrag
kommt zu Stande, wenn gt die Bestellung innerhalb dieser Frist annimmt (Zugang der
Annahmeerklärung beim Käufer). Installationsvertrag und Kaufvertrag bestehen
unabhängig voneinander.
Die Preise bestimmen sich nach dem Bestellformular von gt. Zudem fällt die jeweils
gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer an. Der Preis ist zwei Wochen nach
Vertragsschluss fällig, spätestens aber vor Installation zu zahlen. Sollte wegen des
Zustands der Hard- und Software, an die das Gerät installiert werden soll, ein nicht
durch den Pauschalpreis abgedeckter Leistungsaufwand nötig werden (insb. wegen
schwerer Zugänglichkeit, mangelnder Aktualität von Hard- oder Software, Bestehen
einer Software-Individuallösung), wird dieser zusätzliche Aufwand von der gt nach
Zeitverbrauch in Rechnung gestellt. Dieser beträgt 100,- € netto pro Stunde zzgl. 1,- €
pro gefahrener Kilometer. Die gt ist berechtigt, an ihrer Stelle einen geeigneten Dritten
in die sich aus dem Installationsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintreten zu
lassen. Nach Mitteilung der Vertragsübernahme an den Käufer hat dieser ein
Rücktrittsrecht vom Installationsvertrag. Dieses erlischt mit seiner Genehmigung der
Vertragsübernahme. Übt der Käufer das Rücktrittsrecht nicht binnen einer Woche
nach Zugang der Mitteilung aus, so gilt die Vertragsübernahme als genehmigt, worauf
gt den Käufer in der Mitteilung nochmals gesondert hinweisen wird.
Sofern im Bestellformular beantragt, gilt für die Installationshilfe der Geräte per
Telefonsupport folgendes: Die Bestellung der Hilfe ist unabhängig vom Abschluss des
Kaufvertrages. An die Bestellung ist der Käufer für vier Wochen ab Zugang der
Bestellung bei gt gebunden. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn gt die Bestellung
innerhalb dieser Frist annimmt (Zugang der Annahmeerklärung beim Käufer).
Installationsvertrag und Kaufvertrag bestehen unabhängig voneinander.
Die Preise bestimmen sich nach dem Bestellformular von gt. Zudem fällt die jeweils
gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer an. Der Preis ist zwei Wochen nach
Vertragsschluss fällig, spätestens aber vor Installation zu zahlen. Die Leistung von gt
besteht darin, dass der Käufer nach selbst vorgenommener Herstellung der
Hardwareverbindungen und bei betriebsbereiten, hochgefahrenen
Hardwarekomponenten die Supportnummer wählt. Die gt wird dann an Hand der
gegebenen Software den Käufer Schritt für Schritt darüber aufklären, welche
Arbeitsschritte in den Programmen notwendig sind, um das Kaufgerät zu installieren.
§ 7 Haftung
Die Haftung der gt bezüglich aller auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage
beruhenden verschuldensabhängigen Ansprüche, die im Rahmen von Anbahnung bis
Abwicklung der Verträge entstehen sollten, ist für nicht grobe - also einfache oder
leichte - Fahrlässigkeit ausgeschlossen, wenn nicht eine Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit oder von wesentlichen Vertragspflichten, die das Erreichen des
Vertragszwecks sichern (Kardinalpflichten), durch gt, ihre gesetzlichen Vertreter oder
ihre Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Haftung für Kardinalpflichtverletzungen ist
zudem auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die
Verteilung der Beweislast bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch eine Haftung nach
dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG).
§ 8 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Käufer darf Abtretungen von Ansprüchen aus Verträgen mit gt nicht vornehmen.
Im Einzelfall kann mit gt hiervon eine Ausnahme vereinbart werden.
Aufrechnungen gegen Forderungen von gt oder Zurückbehaltung von Leistungen des
Käufers, die auf mit gt geschlossenen Verträgen beruhen, sind dem Käufer nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder Gegenansprüchen
des Käufers möglich.
§ 9 Rechtswahl
Zwischen den Parteien wird die Geltung deutschen Rechts für die gesamte
Rechtsbeziehung vereinbart. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
Das eHealth Terminal GT 900 BCS von german telematics ist ab sofort bestellbar.
Sie können das eHealth Terminal jetzt bestellen.
Nutzen Sie dazu einfach das Bestellformular.PDF
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